simvi.

Bedingungen für das Simvi-Partnerprogramm

Stand: 13.08.2026
Anbieter: Comms Connect GmbH, Tal 30, 80331 München · HRB 295951, Amtsgericht München · USt-IdNr. DE451966748 · Geschäftsführer Rainer Roloff · info@comms-connect.de

Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm zur App Simvi (simvi.de) und für alle Partner gleichermaßen. Abweichende Konditionen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

1. Teilnahme

(1) Teilnehmen kann ausschließlich, wer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Verbraucher sind ausgeschlossen. Der Partner sichert bei der Anmeldung zu, unternehmerisch zu handeln.

(2) Die Anmeldung erfolgt selbständig über simvi.de/partner. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht; der Anbieter kann eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(3) Mit der Anmeldung erhält der Partner einen persönlichen Empfehlungslink mit seinem Partner-Code sowie Zugang zum Partner-Cockpit.

(4) Die Teilnahme ist kostenlos. Es entstehen keine Mindestumsätze und keine Abnahmeverpflichtungen.

2. Zuordnung von Empfehlungen

(1) Ein geworbener Interessent wird dem Partner zugeordnet, wenn er über dessen Empfehlungslink auf die Seite gelangt und innerhalb von 90 Tagen eine Familie anlegt.

(2) Maßgeblich ist die zuerst aufgerufene Empfehlung (First-Click). Die Zuordnung erfolgt automatisch beim Anlegen der Familie und ist im Partner-Cockpit einsehbar.

(3) Die Zuordnung ist endgültig und wird nachträglich nicht geändert, außer sie beruht auf einem Verstoß nach Ziffer 6.

(4) Keine Eigenempfehlung: Für die eigene Familie des Partners sowie für Verträge mit ihm verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG entsteht keine Provision.

3. Provision

(1) Stufe 1 (Direktempfehlung). Der Partner erhält 30 % Provision auf den Netto-Umsatz jeder von ihm geworbenen zahlenden Familie, wiederkehrend für die gesamte Dauer, in der diese Familie zahlt.

(2) Stufe 2 (Sub-Partner). Gewinnt der Partner selbst weitere Partner, erhält er zusätzlich 30 % auf den Netto-Umsatz der von diesen geworbenen Familien, jeweils für die ersten 12 Monate ab der ersten Zahlung der betreffenden Familie. Danach entfällt der Anspruch aus Stufe 2 für diese Familie; der Anspruch des werbenden Sub-Partners aus Stufe 1 bleibt unberührt. Weitere Stufen bestehen nicht.

(3) Bemessungsgrundlage ist stets der Netto-Rechnungsbetrag der tatsächlich vereinnahmten Zahlung. Nicht provisionspflichtig sind Umsatzsteuer, Erstattungen, Gutschriften, stornierte oder rückbelastete Zahlungen sowie Beträge, die durch Guthaben, Rabatte oder Freimonate gedeckt sind. Der Frei-Tarif löst keine Provision aus.

(4) Wird eine bereits provisionierte Zahlung erstattet oder rückbelastet, entfällt der Anspruch rückwirkend. Bereits ausgezahlte Beträge werden mit künftigen Provisionen verrechnet.

(5) Der Anspruch entsteht mit der Zahlung der geworbenen Familie und wird 14 Tage danach zur Auszahlung freigegeben (Korrekturfenster für Erstattungen und Rückbelastungen).

4. Auszahlung

(1) Ausgezahlt wird monatlich, ohne Mindestbetrag, sofern freigegebene Provisionen vorliegen und die Auszahlungsdaten im Cockpit hinterlegt sind.

(2) Solange keine Auszahlungsdaten hinterlegt sind, werden Provisionen weiter gutgeschrieben, aber nicht ausgezahlt. Der Partner kann sie jederzeit nachtragen; die aufgelaufenen Beträge gehen dann mit dem nächsten Lauf raus.

(3) Umsatzsteuer. Die Provision versteht sich netto. Ist der Partner in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, wird die Umsatzsteuer zusätzlich vergütet. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG: Der Anbieter erstellt die Abrechnung, der Partner stellt keine eigene Rechnung. Für die Versteuerung seiner Einkünfte ist der Partner selbst verantwortlich.

5. Pflichten des Partners

(1) Der Partner wirbt eigenverantwortlich und auf eigene Kosten. Ein Vertretungs-, Abschluss- oder Inkassorecht besteht nicht. Er tritt nicht als Vertreter des Anbieters auf und gibt keine Zusagen in dessen Namen ab.

(2) Der Partner macht keine irreführenden Angaben zu Funktionsumfang, Preisen oder Verfügbarkeit. Insbesondere wird Simvi nicht als Hausnotruf und nicht als von der Pflegekasse erstattungsfähig beworben, und der Notruf wird nicht als Ersatz für die 112 dargestellt.

(3) Untersagt sind insbesondere:

  • unaufgeforderte Werbung per E-Mail, Telefon, Fax oder Messenger unter Verstoß gegen § 7 UWG;
  • bezahlte Suchanzeigen auf die Marke „Simvi", auf simvi.de oder auf verwechslungsfähige Schreibweisen;
  • Domains, Social-Media-Profile oder App-Namen, die „Simvi" enthalten oder damit verwechselbar sind;
  • das Nachbauen der Website des Anbieters sowie jede Darstellung, die den Eindruck erweckt, der Partner sei der Anbieter;
  • Cashback-, Gutschein- oder Coupon-Angebote auf Basis der Provision ohne vorherige Zustimmung in Textform;
  • automatisiertes Erzeugen von Klicks oder Anmeldungen sowie jede sonstige Manipulation der Zuordnung.

(4) Marken, Logos und Werbematerial darf der Partner unverändert zur Bewerbung von Simvi nutzen. Das Nutzungsrecht ist einfach, nicht übertragbar und endet mit der Teilnahme.

(5) Der Partner hält die für ihn geltenden Vorgaben ein, insbesondere die Kennzeichnungspflicht für Werbung und den Datenschutz bei eigener Ansprache von Interessenten.

6. Verstöße

(1) Bei einem Verstoß gegen Ziffer 5 kann der Anbieter betroffene Provisionen streichen, die Auszahlung zurückhalten und die Teilnahme fristlos beenden.

(2) Bei manipulierten oder erschlichenen Zuordnungen entfällt der Anspruch vollständig; bereits ausgezahlte Beträge sind zurückzuerstatten.

(3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Laufzeit und Beendigung

(1) Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform beendet werden.

(2) Mit Beendigung endet die Zuordnung künftiger Empfehlungen und der Anspruch auf künftige Provisionen aus bereits zugeordneten Familien. Bereits entstandene und freigegebene Ansprüche bleiben bestehen und werden ausgezahlt.

(3) Beendet der Anbieter die Teilnahme wegen eines Verstoßes nach Ziffer 6, entfallen offene Ansprüche aus den betroffenen Empfehlungen.

(4) Die Teilnahme ist rechtlich unabhängig von einem eigenen Nutzungsvertrag des Partners über Simvi. Die Beendigung des einen berührt den Bestand des anderen nicht.

8. Änderungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen und die Provisionssätze mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen in Textform ändern.

(2) Für bereits zugeordnete Familien gelten die bei der Zuordnung vereinbarten Sätze fort, solange die Teilnahme läuft.

(3) Widerspricht der Partner der Änderung innerhalb der Frist, endet die Teilnahme mit Inkrafttreten der Änderung.

9. Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet die Daten des Partners zur Durchführung des Programms auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(2) Im Cockpit sieht der Partner ausschließlich aggregierte Angaben zu seinen Empfehlungen. Namen und Kontaktdaten der geworbenen Familien werden nicht offengelegt.

10. Haftung und Schlussbestimmungen

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Ein Anspruch auf eine bestimmte Höhe von Provisionen, auf eine Mindestzahl von Empfehlungen oder auf den Fortbestand des Programms besteht nicht.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.